2009-12-12, 14:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2009-12-12, 14:58 von JackTheRipper.)
Also der Typ hats drauf!
http://www.youtube.com/watch?v=n4H_E8b-qmo
http://www.youtube.com/watch?v=n4H_E8b-qmo
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!