2009-12-15, 23:18
The REVO G schrieb:also müsste vor jedem weg der hinweis angebracht werden nicht für den fahrzeugverkehrHallo Georg,
bestimmt ansonst ist es für mich nicht ersichtlich welcher weg dafür bestimmt ist
das ist leider nicht richtig.
Ein Fahrrad ist ein "Fahrzeug" und darf daher nur auf (öffentlichen) "Straßen" und auf Privatgrund gefahren werden, wo's dem Eigentümer des Grundes recht ist.
D.h. sogar Forststraßen, die nicht explizit freigegeben sind, sind verboten. (eine Zusatztafel, "gilt auch für Radfahrer" ist nicht erforderlich. Die Forststraßentafel = Fahrverbotstafel)
Wanderwege sind in Österreich immer zu Befahren verboten, es sei denn sie sind explizit vom Eigentümer freigegeben. Ausnahmen gibt's nur für Wanderer und Tourengeher. ("Betretungsrecht des Waldes") Details spricht das Forstgesetz.
Dass das alles net lässig ist, ist klar. Umso wichtiger ist's halt, dass wir uns zurückhaltend verhalten um solche Eskalationen wie nun am Gaisberg zu vermeiden...
lg Flo