2009-12-20, 23:55
Loki schrieb:an sich muss doch der verkäufer dafür sorgen, das es keinen transportschaden gibt.
er sorgt dafür, indem er den rahmen verpackt. ab übergabe an das transportunternehmen geht das versandrisiko auf den käufer über, dieser kann allerdings keinen schaden anmelden, da ja der verkäufer vertragspartner mit dem versandunternehmen ist

:eek:
Widereingliederung 2012
Widereingliederung 2012