2010-03-10, 13:45
alles klar, also ich überleg mir das auch noch bis heut abend, aber ich tendier stark zu ja. wollte schon den ganzen winter was machen und bin nie dazu gekommen.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!