2010-03-22, 19:57 
		
	
	
		weil in solchen berichten noch nie übertrieben wurde, oder wie? :p:mryellow:
	
	
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
