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Abmahnwelle: Schwalbe mahnt Händler wegen Produktbilder ab
#22
Soweit ich weiß, gibt's das in AUT schon auch. Laut Wikipedia heißt es in AUT Unterlassungsaufforderung: http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

Mich hat es damals aber auch von Deutschland aus betroffen. War aber eine andere Situation. Ich musste nicht zahlen (außer meinen Anwalt), weil bei Urheberrechtsverstöße ein Forenbetreiber erst haftet, wenn er in Kenntnis gesetzt wurde. Bei den Shops greift das natürlich nicht.

Es kommen ja da zwei Komponenten zusammen. Einerseits, dass Schwalbe sowas überhaupt macht. Und anderseits, dass es eine Rechtssprechung gibt, die dieses Abmahnwesen so zulässt. Das ist doch nur eine große Juristen-Finanzierungs-Methode. Das Gesetz gehört so geändert, dass der erste Hinweis kostenlos sein muss. Dann wird nicht mehr wegen dem Geld-Machen gemahnt, sondern nur, wenn es jemanden wirklich um die eigentliche Sache geht (z.B. Urheberrechtsverletzung).

Der andere Aspekt ist natürlich: Wenn ich was Illegales ohne Konsequenzen machen kann, dann machen es sicher einige, bis jemanden sagt: "Wennst net aufhörst, dann..."
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Abmahnwelle: Schwalbe mahnt Händler wegen Produktbilder ab - von noox - 2010-05-06, 00:40

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