2010-05-06, 09:01
Hallo,
Der abmahnende RA kann grundsätzlich vom Abgemahnten Geld verlangen, aber eben auch nicht immer. Hängt vom jeweiligen Fall ab und vor allem hängt vom jeweiligen Fall auch ab, wie hoch die Kosten ausfallen (dürfen). Der Mankra hat halt den Nachteil, dass er Unternhemer ist.
Mich macht noch immer stutzig, dass hier Kunden abgemahnt werden. Bisher gab's sowas ja nur in Fällen, wo jemand, der mit dem Hersteller/Vertrieb nicht in Geschäftsbeziehung stand. Ich meine, was kommt als nächstes? Darf man in Zukunft auch die Marke nicht mehr nennen?
Der abmahnende RA kann grundsätzlich vom Abgemahnten Geld verlangen, aber eben auch nicht immer. Hängt vom jeweiligen Fall ab und vor allem hängt vom jeweiligen Fall auch ab, wie hoch die Kosten ausfallen (dürfen). Der Mankra hat halt den Nachteil, dass er Unternhemer ist.
Mich macht noch immer stutzig, dass hier Kunden abgemahnt werden. Bisher gab's sowas ja nur in Fällen, wo jemand, der mit dem Hersteller/Vertrieb nicht in Geschäftsbeziehung stand. Ich meine, was kommt als nächstes? Darf man in Zukunft auch die Marke nicht mehr nennen?

Herr Merkwürden