2010-05-06, 12:50
Wie gesagt, ich frage mich noch immer, ob das überhaupt ein Verstoß gegen das Uhrheberrecht sein kann. Ich denke, da könnte man bis zum OGH gehen. Wird sich aber kaum lohnen und wenn die bei Schwalbe nicht komplett übergeschnappt sind, wird das ganze sowieso zurück genommen und wenn sie klug sind, gibt's dafür noch ein paar Reifen gratis.
Die ganze Geschichte schlägt ja ziemliche Wogen.
http://www.indiskretionehrensache.de/201...ial-media/
Die ganze Geschichte schlägt ja ziemliche Wogen.
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Herr Merkwürden