2011-01-30, 16:08 
		
	
	
		Cool! Okay, ich werd das mal mit ihm abklären ob er dabei wär und wie es zeitlich ausschaut. Meld mich wenn ich mehr weiß!
	
	
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
