2011-01-30, 16:08
Cool! Okay, ich werd das mal mit ihm abklären ob er dabei wär und wie es zeitlich ausschaut. Meld mich wenn ich mehr weiß!
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!