2011-03-06, 13:12
Hi, falls du aus Österreich bist, würde ich dir empfehlen, erst mit der Arbeiterkammer/Konsumentenschutz Rücksprache zu halten, bevor du einen Anwalt einschaltest. Ist ja gratis, der Anwalt nicht.
Sollte in der Verkaufsanzeige ausdrücklich darauf hingewiesen sein, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, der jegliche Umtausch/Garantieansprüche ausschließt, könnte es schwieriger werden noch einen Umtausch zu erzwingen.
Als Käufer kannst du nur vom Vertrag zurücktreten , wenn die Verkäuferin die Mängel arglistig verschwiegen hätte, obwohl sie ihr bekannt gewesen wären.
Und das beweise erst mal....
So leids mir tut, aber siehs als Lehrgeld, bist sicher nicht der Erste/Letzte dem das passiert.
Sollte in der Verkaufsanzeige ausdrücklich darauf hingewiesen sein, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, der jegliche Umtausch/Garantieansprüche ausschließt, könnte es schwieriger werden noch einen Umtausch zu erzwingen.
Als Käufer kannst du nur vom Vertrag zurücktreten , wenn die Verkäuferin die Mängel arglistig verschwiegen hätte, obwohl sie ihr bekannt gewesen wären.
Und das beweise erst mal....
So leids mir tut, aber siehs als Lehrgeld, bist sicher nicht der Erste/Letzte dem das passiert.
It´s never to late to reinvent the bicycle