2011-03-12, 00:26
Schaden tut es sicher nix, aber es hat keinerlei rechtiliche Belange.
Gewährleistung ist über den Kaufvertrag mit dem Händler begründet und die Garantie bezieht sich auch darauf.
Es kann ja auch nicht überprüft werden wer sich da registriert. Also bei Diebstahl keine große Beweiskraft, aber falls man so etwas vorweisen kann schadet es sicher nicht.
Gewährleistung ist über den Kaufvertrag mit dem Händler begründet und die Garantie bezieht sich auch darauf.
Es kann ja auch nicht überprüft werden wer sich da registriert. Also bei Diebstahl keine große Beweiskraft, aber falls man so etwas vorweisen kann schadet es sicher nicht.