2002-10-07, 05:11
Dafür jedenfalls nicht.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1.) Du hast eine Rechnung => ab zum Händler
2.) Du hast keine Rechnung => großes Problem!
Im 2.Fall kannst ja mal vorsichtig bei Marin anfragen ob sie Dir weiterhelfen können.
ABER: rein rechtlich hat der Zweitbesitzer keinerlei Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller (wobei sie da bei einer Rückrufaktion sicher eine Ausnahme machen)
Also überleg Dir gut, was Du denen erzählst!
Edited by Chris on 2002-10-06 23:13.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1.) Du hast eine Rechnung => ab zum Händler
2.) Du hast keine Rechnung => großes Problem!
Im 2.Fall kannst ja mal vorsichtig bei Marin anfragen ob sie Dir weiterhelfen können.
ABER: rein rechtlich hat der Zweitbesitzer keinerlei Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller (wobei sie da bei einer Rückrufaktion sicher eine Ausnahme machen)
Also überleg Dir gut, was Du denen erzählst!
Edited by Chris on 2002-10-06 23:13.