2002-10-07, 05:27
Ich denke, rein rechtlich gesehen ist es so, ja.
Obwohl es sein könnte, dass diese Ausschlüsse für den Zweitkäufer nur außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht anwendbar sind *grübel*
Obwohl es sein könnte, dass diese Ausschlüsse für den Zweitkäufer nur außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht anwendbar sind *grübel*