2011-06-23, 14:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2011-06-23, 14:27 von Armin_Tirol.)
HeLi schrieb:Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich denke bei der Haftung macht es einen unterschied ob einfach so gefahren wird oder im rahmen einer Veranstaltung. Da dem NKST (dank dir) eine Begutachtung bevorsteht die zur Schließung führen könnte, würde dies dann doch Auswirkungen im falle einer Klage (aufgrund einer Verletzung) gegen den Veranstalter haben.
Hallo,
- also was man so gelesen hat ist die Begutachtung ja schon vor dem ersten geplanten Wildcard-Termin durchgeführt worden!
- die "Wildcard Rennen" wurden ja auch nie als offizielles Rennen angekündigt, sondern als "freies Fahren" mit der Möglichkeit einer Zeitnehmung. Für ein richtiges Rennen bräuchte es eine abgesperrte Strecke, alle paar Meter einen Streckenposten der die Strecke überwacht, eine fixe Startreihenfolge mit Einzelstarts etc...
Bin zwar kein Jurist, kann mir aber nicht vorstellen, dass man einer besonderen Haftung unterliegt, wenn man die Möglichkeit einer Zeitmessung installiert. Dann hätten ja auch diverse Skigebiete ein Problem, in denen es solche Systeme (bzw. Geschwindigkeitsanzeigen) auf der Piste gibt.
Und wenn sich jemand beim "Rennen" verletzt und meint, dies sei auf Grund eines schlechten Zustands des Trails erfolgt, dann hätte derjenige in jedem Fall eine Klage einreichen können, vollkommen unabhängig davon ob ich diesen Brief jemals abgeschickt hätte oder nicht!
Eine mögliche Haftung des Veranstalters hat mit meinem Brief ganz einfach nichts zu tun, sondern hätte immer schon bestanden! Zu behaupten, wegen meinem Brief müssten die Rennen abgesagt werden ist Blödsinn, bereits am Tag der geplanten ersten Zeitnehmung war der Trail ganz normal in Betrieb!
Grüße