2002-10-11, 20:06
Das mit den 3 Versuchen ist geltendes österr. Recht.
"Recht auf Wandlung"
Beruht auf der Überlegung, daß eine Firma, ein Geschäft oder wer auch immer, wenn die 3x hintereinander nicht in der Lage sind den Fehler auszubessern, davon ausgegangen wird, die sind unfähig und dann hat der Kunde das Recht den Kaufpreis rückerstattet zu bekommen.
Das ist aber hier nicht wirklich anwendbar, da der Herr Zwosch anscheinend nicht mal in der Lage ist, das Ding überhaupt zu liefern, egal in welchen Zustand.. >:-I
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http://members.aon.at/race-factory/new/index2.html
georg
..im übrigen bin ich der Meinung, das Shimano Monopol gehört zerstört!
"Recht auf Wandlung"
Beruht auf der Überlegung, daß eine Firma, ein Geschäft oder wer auch immer, wenn die 3x hintereinander nicht in der Lage sind den Fehler auszubessern, davon ausgegangen wird, die sind unfähig und dann hat der Kunde das Recht den Kaufpreis rückerstattet zu bekommen.
Das ist aber hier nicht wirklich anwendbar, da der Herr Zwosch anscheinend nicht mal in der Lage ist, das Ding überhaupt zu liefern, egal in welchen Zustand.. >:-I
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georg
..im übrigen bin ich der Meinung, das Shimano Monopol gehört zerstört!