2002-10-11, 20:44
Ich bin auch kein Jurist, aber ein Freund, und der meint folgendes:
3x Nachbessern gibt es nicht so generell, das Gesetz spricht von "einer angemessenen Anzahl an Nachbesserungen"
Du kannst eine Frist setzen, wenn die verstrichen ist mußt Du nochmals eine (kürzere) Nachfrist setzen, und erst dann kannst Du irgendwas einklagen
Wie gesagt, kenne mich nicht aus, aber das sind die Informationen die ich bekommen habe...
MfG,
Georg
3x Nachbessern gibt es nicht so generell, das Gesetz spricht von "einer angemessenen Anzahl an Nachbesserungen"
Du kannst eine Frist setzen, wenn die verstrichen ist mußt Du nochmals eine (kürzere) Nachfrist setzen, und erst dann kannst Du irgendwas einklagen
Wie gesagt, kenne mich nicht aus, aber das sind die Informationen die ich bekommen habe...
MfG,
Georg