2013-04-18, 22:30
georg schrieb:Falsch. Die ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass das Bauteil tiptop in Ordnung war.
Kann dir vollkommen egal sein. Hast du das Radl/den Bauteil von einem Händler oder von Shimano? Der Händler ist dir verpflichtet, nicht ein Importeur und nicht ein Hersteller. Der Händler muss dann schaun was er vom Lieferanten bekommt - aber das ist nicht dein Problem.
Aber nicht bei Verschleißteilen!
Das der Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen wurde stimmt schon. Aber es gibt sowas wie AGB,s und da stehen oft nette Dinge drinnen

Is bei einem Streitwert von ~60€ sowieso Unsinn darüber zu philosophieren.
Das Leben ist keine Erdnuss!
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