2013-04-18, 23:03
Das mit dem kaputt gehen stimmt schon, nur hab ich 2007 noch gelernt, dass bei Verschleißteilen (wozu die Bremsscheibe eindeutig gehört) die Beweislast nicht automatisch die ersten 6 Monate beim Hersteller liegt.
Das oft viel Blödsinn in AGB's steht stimmt auch, aber auch da kann sich der Händler auf die Garantie/Gewährleistung vom Importeur oder Hersteller berufen. Somit nimmt er sich aus der direkten Schusslinie.
Ich gebe zu dieses Thema seit dem nicht mehr verfolgt zu haben. Jedoch hätte ich nicht mitbekommen, dass es da größere Änderungen gegeben hat.
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