Ok, ich muss hier mal was richtigstellen!
Ich bin nicht der Meinung, dass der Kunde den Schwanz einziehen sollte und der Händler ect. immer im Recht ist.
Das die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, ist mir soweit auch bekannt.
Dort lassen die Garantiebedingungen jedoch selten Spielraum zur Diskussion, daher ist diese Abwicklung um vieles einfacher
Das die Gewährleistung ein rechtlicher Anspruch ist habe ich auch nie bestritten.
Jedoch ist hier bei weitem nicht alles so einfach geregelt wie bei der Garantie, allein wenn man auf die Beweispflicht schaut.
Und das der Händler dafür voll haftbar gemacht werden kann halt ich mal für ein Gerücht.
Hatte auch schon den einen oder anderen Rechtsstreit zu dem Thema und der Händler hat da aber überhaupt keine Rolle gespielt. Er hat nur anfänglich versucht die Abwicklung zu übernehmen, meist aber wenig erfolgreich.
Da ging es wenn, dann immer gegen den Hersteller/Importeur , ausser der Händler war gleichzeitig auch der Hersteller. Dann war´s natürlich anders.
Was du schreibst habe ich ja auch nicht als unrichtig hingestellt, aber es entspricht einfach nicht der gelebten Realität!
Wenn ich mit einem defekten Teil zum Händler meines geringsten Misstrauens gehe, wird sich dieser die Sache mal ansehen, muss er ja.
Ist der Fall klar, wird er es ohne Murren ersetzen und die Sache ist gegessen.
Wenn er aber schon weiß das der Importeur ect. herumzickt oder der Schaden nicht so klar ist, wird er es einschicken, oder Ablehnen.
Und dann geht´s los.
Gerne wird sich dann ganz einfach von denen abgeputzt und grundsätzlich gleich mal nein gesagt. Da kann dann aber oft schon ein kleiner Brief vom Anwalt Wunder wirken!
Aber oft reicht auch das nicht aus und man müsste klagen, was aber meist am Streitwert scheitert bzw. den Aufwand nicht wert ist.
Und glaub mir wenn ich sage dass ich da schon so einiges Erlebt habe! Der letzte Fall wo es fast vor Gericht ging war unser Balkongeländer, das war ein Spass.
Die Beläge in diesem Fall sollten nicht das Problem sein. Gerade wenn der Händler auch ein Freund ist! Denn allein um einen "guten" Kundne nicht zu verlieren, wird/sollte der Händler diesen Schaden schon ersetzen. Zumal es um "Peanuts" geht. Was die Scheibe betrifft, kann´s spannend werden.
Ich find es nur befremdlich wenn mit einer stoischen Gelassenheit, immer wieder behauptet wird, dass man sofort immer alles ersetzt bekommt weil es ja die Gewährleistung gibt.
Sicher sollte es so sein, aber gelebt wird das in dem meisten Fällen anders. Was jetzt nicht heißt dass man es nicht trotzdem versuchen sollte.
Aber die Erwartungshaltung würd ich mal ganz nach unten schrauben bei solchen Angelegenheiten.
Bin halt ein gebranntes Kind was das Thema angeht
Ich bin nicht der Meinung, dass der Kunde den Schwanz einziehen sollte und der Händler ect. immer im Recht ist.
Das die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, ist mir soweit auch bekannt.
Dort lassen die Garantiebedingungen jedoch selten Spielraum zur Diskussion, daher ist diese Abwicklung um vieles einfacher

Das die Gewährleistung ein rechtlicher Anspruch ist habe ich auch nie bestritten.
Jedoch ist hier bei weitem nicht alles so einfach geregelt wie bei der Garantie, allein wenn man auf die Beweispflicht schaut.
Und das der Händler dafür voll haftbar gemacht werden kann halt ich mal für ein Gerücht.
Hatte auch schon den einen oder anderen Rechtsstreit zu dem Thema und der Händler hat da aber überhaupt keine Rolle gespielt. Er hat nur anfänglich versucht die Abwicklung zu übernehmen, meist aber wenig erfolgreich.
Da ging es wenn, dann immer gegen den Hersteller/Importeur , ausser der Händler war gleichzeitig auch der Hersteller. Dann war´s natürlich anders.
Was du schreibst habe ich ja auch nicht als unrichtig hingestellt, aber es entspricht einfach nicht der gelebten Realität!
Wenn ich mit einem defekten Teil zum Händler meines geringsten Misstrauens gehe, wird sich dieser die Sache mal ansehen, muss er ja.
Ist der Fall klar, wird er es ohne Murren ersetzen und die Sache ist gegessen.
Wenn er aber schon weiß das der Importeur ect. herumzickt oder der Schaden nicht so klar ist, wird er es einschicken, oder Ablehnen.
Und dann geht´s los.
Gerne wird sich dann ganz einfach von denen abgeputzt und grundsätzlich gleich mal nein gesagt. Da kann dann aber oft schon ein kleiner Brief vom Anwalt Wunder wirken!
Aber oft reicht auch das nicht aus und man müsste klagen, was aber meist am Streitwert scheitert bzw. den Aufwand nicht wert ist.
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Sicher sollte es so sein, aber gelebt wird das in dem meisten Fällen anders. Was jetzt nicht heißt dass man es nicht trotzdem versuchen sollte.
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Bin halt ein gebranntes Kind was das Thema angeht

Das Leben ist keine Erdnuss!
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