2014-12-18, 13:25
Sinnhaftigkeit des Vorhabens möchte ich jetzt anzweifeln, aber egal.
Die beiden von dir genannten Normen sind rein für Fahrradhelme oder dergleichen.
Der Prüfablauf wird zwar der selbe sein wie bei Helmen die zum Straßenverkehr zugelassen sind, jedoch gelten andere Richtwerte.
Was da genau drinnen steht, wirst mit etwas Glück im Netz mit Hilfe von Google finden, oder auch nicht.
Du kannst den Helm zwar sicher dafür verwenden, jedoch im Fall eines Unfalls wirst du keine Rechtsmittel haben. Da er nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Wo kein Kläger da kein Richter, aber an der Sicherheit ist am falschen Ende gespart.
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Das Leben ist keine Erdnuss!
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