2001-11-29, 04:22
Trara, ich zitiere:
Folgende Übetretungen gelten als schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften bzw. gegen das Strafgesetzbuch und führen zu einer Nachschulung:
- Mit Meßgeräten festgestellte Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten Höchstgeschwindigkeit (50km/h im Ortsgebiet, 100km/h auf Freilandstraßen und Autostraßen, 130km/h auf Autobahnen bzw. durch Verkehrszeichen festgesetzte Geschwindigkeiten) im Ortsgebiet um mehr als 20km/h und auf Freilandstraßen um mehr als 40km/h.
Folgende Übetretungen gelten als schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften bzw. gegen das Strafgesetzbuch und führen zu einer Nachschulung:
- Mit Meßgeräten festgestellte Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten Höchstgeschwindigkeit (50km/h im Ortsgebiet, 100km/h auf Freilandstraßen und Autostraßen, 130km/h auf Autobahnen bzw. durch Verkehrszeichen festgesetzte Geschwindigkeiten) im Ortsgebiet um mehr als 20km/h und auf Freilandstraßen um mehr als 40km/h.