2003-01-09, 01:34
Also ihr redets da von dem Tatbestand der Blutschande, die nach § 211 StGB strafbar is...aber Cousinen fallen da nimmer drunter...
§211
Abs 1 StGB: Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht,...(Bsp.: Vater mit Tochter, Mutter mit Sohn)
Abs 2 StGB: Wer mit einer Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt,...(Bsp.: Opa mit Enkerl, Oma mit Enkerl)
Abs 3 StGB: Wer mit seinem Bruder oder seiner Schwester den Beischlaf vollzieht,...
Nur für den Fall, dass es eine® genau wissen will
§211
Abs 1 StGB: Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht,...(Bsp.: Vater mit Tochter, Mutter mit Sohn)
Abs 2 StGB: Wer mit einer Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt,...(Bsp.: Opa mit Enkerl, Oma mit Enkerl)
Abs 3 StGB: Wer mit seinem Bruder oder seiner Schwester den Beischlaf vollzieht,...
Nur für den Fall, dass es eine® genau wissen will
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