2004-02-22, 23:44
wegen "falschaussage" kann man zivil keine anzeige erheben, da es nicht im eigenen ermessen liegt über eine andere aussage zu urteilen;
wenn schon, wegen verleumndung oder übler nachrede;
wenn das was du über deinen kollegen ausgesagt hast stimmt dann hast du nichts zu befürchten; wenn nicht dann hast du sogar zwei probleme;
wenn schon, wegen verleumndung oder übler nachrede;
wenn das was du über deinen kollegen ausgesagt hast stimmt dann hast du nichts zu befürchten; wenn nicht dann hast du sogar zwei probleme;