2006-03-17, 23:16
exkrementenwutzi schrieb:ich würde in zukunft gerne
"der mann den man sich rektal nicht nähern kann"
heissen..
danke im voraus noox...
willst unwahrheiten verbreiten hier? :flower:
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!