2006-09-06, 14:11
22cm natürlich. hm... vielleicht waren es auch 4,3. irgend sowas um den dreh. eben, um das genau herauszufinden wollt ich mal was im netz finden.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!