2006-09-07, 16:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2006-09-07, 16:25 von JackTheRipper.)
ja, des is sie. die links oben. 4,7kg!? naja, des gwicht spricht ned grad für carbon. sonst hats aber ganz stabil ausgschaut.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!