2010-01-18, 15:33
Laubfrosch schrieb:vielleicht nimmst du einfach kontakt zu nem touristen büro oder so in der gegend auf und fragst was die so empfehlen oder kennen.
Ja, das ist eh der nächste Schritt. Aber die können mir ja auch alles erzählen


dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!